Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2003

Geschäftszahl

2003/07/0092

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des EuGH verstößt es gegen Gemeinschaftsrecht, wenn die Rechtslage in einem Mitgliedstaat eine Umgehung der Regelungsziele der UVP-RL zulässt (Hinweis Urteil EuGH 21. September 1999, Rechtssache C-392/96, Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland). Daraus folgt nach dem Grundsatz der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung, dass eine innerstaatliche Vorschrift so auszulegen ist, dass sie eine solche Umgehung nicht zulässt.