Verwaltungsgerichtshof
11.09.2003
2003/07/0092
Die Bestimmungen des Tir FlVfLG 1996 über die Umweltverträglichkeitsprüfung stellen die Umsetzung der RL des Rates vom 27.6.1985, 85/337/EWG, über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, in der Fassung der RL 97/11/EG (UVP-RL) dar. Bei der Auslegung des Paragraph 17 a, Tir FlVfLG 1996 sind daher auch die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts zu beachten.