Verwaltungsgerichtshof
11.09.2003
2003/07/0092
Parteistellung im Feststellungsverfahren nach Paragraph 17 a, Absatz 2, Tir FlVfLG 1996 wird dem Landesumweltanwalt ausdrücklich durch Paragraph 17 a, Absatz 4, legcit eingeräumt. Aus dem Verweis des Paragraph 17 a, Absatz 4, Tir FlVfLG 1996 auf die Rechte des Paragraph 74, Absatz 4, legcit ergibt sich die Befugnis des Landesumweltanwaltes zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen den über seinen Feststellungsantrag ergehenden Bescheid.