Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2003

Geschäftszahl

2003/07/0092

Rechtssatz

Parteistellung im Feststellungsverfahren nach Paragraph 17 a, Absatz 2, Tir FlVfLG 1996 wird dem Landesumweltanwalt ausdrücklich durch Paragraph 17 a, Absatz 4, legcit eingeräumt. Aus dem Verweis des Paragraph 17 a, Absatz 4, Tir FlVfLG 1996 auf die Rechte des Paragraph 74, Absatz 4, legcit ergibt sich die Befugnis des Landesumweltanwaltes zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen den über seinen Feststellungsantrag ergehenden Bescheid.