Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.2004

Geschäftszahl

2003/07/0086

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0102 E 15. November 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörden sind an die von ihnen anzuwendenden Bestimmungen einer rechtskräftig genehmigten Satzung auch dann gebunden, wenn die Satzung mit dem Gesetz nicht in Einklang steht (Hinweis E 10. April 1990, 86/07/0014).