Verwaltungsgerichtshof
23.09.2004
2003/07/0086
GRS wie 2001/07/0102 E 15. November 2001 RS 2
Die Behörden sind an die von ihnen anzuwendenden Bestimmungen einer rechtskräftig genehmigten Satzung auch dann gebunden, wenn die Satzung mit dem Gesetz nicht in Einklang steht (Hinweis E 10. April 1990, 86/07/0014).