Verwaltungsgerichtshof
26.02.2004
2003/07/0060
Ein Gemisch aus verschiedenen Stoffen, das untrennbar Abfall enthält, stellt selbst Abfall dar (Hinweis E 6.11.2003, 2002/07/0159).(Hier: Die Vermischung des Klärschlammes mit dem Humus allein bewirkt noch kein Ende der Abfalleigenschaft.)