Verwaltungsgerichtshof
07.12.2006
2003/07/0052
Die EMAS-V römisch zwei verlangt ua, dass der Umweltgutachter in Ausübung seiner Tätigkeit unabhängig - insbesondere unabhängig von dem Betriebsprüfer oder Berater der Organisation - unparteilich und objektiv zu sein habe. Diese Anforderungen stellt auch das nationale Begleitgesetz (UMG) an Umweltgutachter.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/07/0128
2003/07/0068