Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2003

Geschäftszahl

2003/07/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/07/0025 E 20. Februar 2003 RS 5

(Hier: Bezüglich des Ausnahmetatbestands des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, ALSAG 1989 für Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautrechnische Funktion erfüllen.)

Stammrechtssatz

Von einer Wiederverwendung von Abfall kann nur dann gesprochen werden, wenn es sich um eine zulässige Verwendung handelt (Hinweis E 25. Juli 2002, 2001/07/0043; E 18. September 2002, 2001/07/0172).