Verwaltungsgerichtshof
11.09.2003
2003/07/0038
GRS wie 2002/07/0025 E 20. Februar 2003 RS 5
(Hier: Bezüglich des Ausnahmetatbestands des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, ALSAG 1989 für Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautrechnische Funktion erfüllen.)
Von einer Wiederverwendung von Abfall kann nur dann gesprochen werden, wenn es sich um eine zulässige Verwendung handelt (Hinweis E 25. Juli 2002, 2001/07/0043; E 18. September 2002, 2001/07/0172).