Verwaltungsgerichtshof
15.09.2005
2003/07/0025
Bei der IPPC-Richtlinie handelt es sich um die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. Ihrer innerstaatlichen Umsetzung dient insbesondere Paragraph 29 b, AWG 1990, der durch die Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 90 aus 2000, in das AWG 1990 eingefügt wurde und mit 1. September 2000 in Kraft getreten ist.