Verwaltungsgerichtshof
15.09.2005
2003/07/0025
GRS wie 95/07/0196 E 10. Juni 1999 RS 3
(Hier: Das gilt auch für Projektsänderungen im Zusammenhang mit einer Abfallbehandlungsanlage.)
Modifikationen eines in erster Instanz behandelten Anlagenvorhabens einer Abfalldeponie sind im Berufungsverfahren zulässig, so weit sie weder andere Parteien als bisher noch bisherige Verfahrensparteien anders als bisher berühren.