Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2005

Geschäftszahl

2003/07/0025

Rechtssatz

Weder Paragraph 29, AWG 1990 noch die nach Absatz 2, dieser Bestimmung im konzentrierten Genehmigungsverfahren anzuwendenden sonstigen bundesrechtlichen Bestimmungen enthalten eine Anordnung des Inhalts, dass Abfallbehandlungsanlagen nur auf Standorten errichtet werden dürfen, die im Bundes-Abfallwirtschaftsplan oder in einem Landes-Abfallwirtschaftsplan hiefür vorgesehen sind.