Verwaltungsgerichtshof
15.09.2005
2003/07/0025
Weder Paragraph 29, AWG 1990 noch die nach Absatz 2, dieser Bestimmung im konzentrierten Genehmigungsverfahren anzuwendenden sonstigen bundesrechtlichen Bestimmungen enthalten eine Anordnung des Inhalts, dass Abfallbehandlungsanlagen nur auf Standorten errichtet werden dürfen, die im Bundes-Abfallwirtschaftsplan oder in einem Landes-Abfallwirtschaftsplan hiefür vorgesehen sind.