Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2005

Geschäftszahl

2003/07/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/04/0073 E 15. Oktober 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Immissionen als Folge des Fahrens (selbst mit Betriebsfahrzeugen) auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, die keinen Teil der Betriebsanlage bilden, können nicht der Betriebsanlage zugerechnet werden (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Gewerbeordnung2 (2003), 519 f, dargestellte hg. Judikatur).