Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2004

Geschäftszahl

2003/07/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/15/0094 E 17. Dezember 1993 RS 2

(hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Einem Sachverständigen kommt keinesfalls die Lösung von Rechtfragen zu. Er darf auch nicht in den Bereich der Beweiswürdigung eindringen. Dies gilt auch für Privatgutachter.