Verwaltungsgerichtshof
29.01.2004
2003/07/0023
GRS wie 93/15/0094 E 17. Dezember 1993 RS 2
(hier ohne den letzten Satz)
Einem Sachverständigen kommt keinesfalls die Lösung von Rechtfragen zu. Er darf auch nicht in den Bereich der Beweiswürdigung eindringen. Dies gilt auch für Privatgutachter.