Verwaltungsgerichtshof
11.12.2003
2003/07/0007
GRS wie 2001/07/0061 E 17. Oktober 2002 RS 2
Ausführungen zum Summationseffekt oberliegender Teiche auf das Wasserbenutzungsrecht des Inhabers eines unterliegenden Teichs im Zusammenhang mit der Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit einer Anlage, welche die oberliegenden Teiche umfasst - und damit auch mit der Beurteilung der Beeinträchtigung der Rechte des Inhabers des unterliegenden Teiches(Hinweis E 29.10.1996, 94/07/0021; E 29.6.1995, 94/07/0136).