Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2003

Geschäftszahl

2003/07/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/07/0148 E 30. November 1982 RS 1

(hier: Tir GSLG)

Stammrechtssatz

Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Einräumung eines Bringungsrechtes nach dem Vlbg GSLG ist jeweils nach den im Einzelfall konkret gegebenen Umständen zu prüfen. Die Begründung, eine bereits bestehende Straße entspreche nicht mehr den "heutigen Vorstellungen und Anforderungen einer ordentlichen Erschließung" reicht dafür nicht aus.