Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2003

Geschäftszahl

2003/07/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0112 E 29. Oktober 1998 RS 2

(hier: Tir GSLG)

Stammrechtssatz

Ein Anspruch auf Einräumung eines Bringungsrechtes besteht gem Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, Slbg GSLG schon bei einer durch unzulängliche Bringungsmöglichkeit verursachten erheblichen Beeinträchtigung zweckmäßiger Bewirtschaftung, wenn dieser Nachteil nur durch ein Bringungsrecht, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beseitigt oder gemildert werden kann (Hinweis E 10.1.1980, 2367/79, VwSlg 10006 A/1980).