Verwaltungsgerichtshof
20.03.2003
2003/07/0004
GRS wie 96/07/0112 E 29. Oktober 1998 RS 2
(hier: Tir GSLG)
Ein Anspruch auf Einräumung eines Bringungsrechtes besteht gem Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, Slbg GSLG schon bei einer durch unzulängliche Bringungsmöglichkeit verursachten erheblichen Beeinträchtigung zweckmäßiger Bewirtschaftung, wenn dieser Nachteil nur durch ein Bringungsrecht, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beseitigt oder gemildert werden kann (Hinweis E 10.1.1980, 2367/79, VwSlg 10006 A/1980).