Verwaltungsgerichtshof
05.07.2007
2003/06/0198
Dass ein Sachverständiger für ein bestimmtes Fachgebiet nicht in die Liste der allgemein beeideten gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eingetragen ist, disqualifiziert ihn nicht als zur Abgabe eines Gutachtens tauglichen Sachverständigen im Sinne des Paragraph 52, AVG, weil das Gesetz eine solche Eintragung nicht voraussetzt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/06/0083