Verwaltungsgerichtshof
05.07.2007
2003/06/0198
Wenn bereits aus dem Istzustand eine aus sachverständiger Sicht unzumutbare Belästigung gegeben ist,entspricht keine zusätzliche Belästigung dem Paragraph 63, Absatz eins, Stmk BauG.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/06/0083