Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.2004

Geschäftszahl

2003/05/0159

Rechtssatz

Aus der Widmung einer Grundfläche als "Dorfgebiet" (Paragraph 3, Absatz 4, Krnt GdPlanungsG 1995) ist kein Mitspracherecht des Nachbarn dahingehend abzuleiten, dass ein bestimmter Schallpegel (Dezibel-Zahl) eingehalten (bzw. nicht überschritten) werde vergleiche das Erkenntnis vom 31. August 1999, Zl. 99/05/0093).