Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2003

Geschäftszahl

2003/05/0142

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/11/0192 E 21. Oktober 1994 RS 1

Stammrechtssatz

An wen ein Bescheid gerichtet ist, ergibt sich aus dessen Formulierung, nämlich der Adressierung, dem Spruch und der Zustellverfügung (Hinweis B 18.2.1988, 88/09/0002).