Verwaltungsgerichtshof
20.12.2005
2003/05/0098
Der Einwand eines Anrainers, dass die landwirtschaftliche Nutzung seiner Grundstücke eingeschränkt werde, berührt kein einem Anrainer gemäß Paragraph 14, Absatz eins und Paragraph 14, Absatz 3, OÖ LStG 1991 eingeräumtes subjektiv-öffentliches Recht im Straßenbaubewilligungsverfahren.