Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2005

Geschäftszahl

2003/05/0091

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar im Erkenntnis vom 27. November 1990, Zl. 90/05/0065, ausgesprochen, dass Stellplätze eines Einkaufszentrums auf einer Liegenschaft, die nicht als Gebiet für Geschäftsbauten gewidmet ist, und zwar auch im Betriebsbaugebiet, errichtet werden dürfen. In der neueren Judikatur hat der Verwaltungsgerichtshof aber im Hinblick auf die Frage der Zulässigkeit von Immissionen auf die Nachbargründstücke festgehalten, dass dann, wenn sich ein einheitliches Vorhaben auf Flächen mit verschiedenen Widmungen erstreckt, dieses auch einheitlich nach Maßgabe der die Nachbarn weniger belastenden Widmung zu beurteilen ist vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 26. Juni 1997, Zl. 96/06/0200, vom 23. Februar 1999, Zl. 97/05/0269, und vom 27. Jänner 2004, Zl. 2001/05/0543).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2004/05/0246