Verwaltungsgerichtshof
28.06.2005
2003/05/0091
GRS wie 2002/05/1519 E 18. Jänner 2005 RS 1
(hier zur Oö BauO)
Bei einem Baubewilligungsverfahren handelt es sich stets um ein Projektgenehmigungsverfahren, bei dem die Zulässigkeit des Bauverfahrens auf Grund der eingereichten Pläne zu beurteilen ist; Gegenstand des Verfahrens ist das in den Einreichplänen und sonstigen Unterlagen dargestellte Projekt (siehe beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 4. September 2001, Zl. 2000/05/0074, und zu Niederösterreich das hg. Erkenntnis vom 7. September 1993, Zl. 93/05/0050).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/05/0246