Verwaltungsgerichtshof
28.06.2005
2003/05/0091
Nachbarn können im Rahmen ihres Mitspracherechtes gemäß Paragraph 31, Absatz 4, Oö BauO die Frage der Zuständigkeit der vollziehenden Behörden aufwerfen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. Mai 2001, Zl. 99/06/0164).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/05/0246