Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2004

Geschäftszahl

2003/05/0065

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es Mindestvoraussetzung für die bloß stichprobenweise Überwachung der Fristeintragung im (in welcher Art auch immer) geführten Kalender nach der Judikatur ist, dass sich der Anwalt einer besonders verlässlichen und erfahrenen Kanzleikraft bedient.