Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.2004

Geschäftszahl

2003/05/0040

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/10/0102 E 30. März 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Daß Art und Umfang einer Leistung von einem Fachkundigen (Sachverständigen) festgestellt werden können, reicht für die Vollstreckungstauglichkeit eines Titelbescheides (Hinweis E 14.4.1987, 86/05/0136).