Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2004

Geschäftszahl

2003/04/0138

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/07/0061 B 12. Dezember 2002 RS 5

Stammrechtssatz

Die Wertung einer Frist als materiell-rechtliche muss vom Gesetz unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht werden, ansonsten ist von einer verfahrensrechtlichen Frist auszugehen.