Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.2006

Geschäftszahl

2003/04/0130

Rechtssatz

Die Behörde hat alleine vom beantragten Projekt einschließlich der vom Antragsteller vorgelegten Betriebsbeschreibung auszugehen und darf nicht auf einen allfälligen, tatsächlichen Betrieb der Anlage abstellen.