Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.2005

Geschäftszahl

2003/04/0102

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/04/0191 E 8. Oktober 1996 RS 3

Stammrechtssatz

Ist eine Messung der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen möglich, ist eine solche vorzunehmen und die bloße Schätzung bzw Berechnung dieser Immissionen aufgrund der Projektsunterlagen unzulässig (Hinweis E 30.6.1986, 85/04/0128).