Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2006

Geschäftszahl

2003/04/0097

Rechtssatz

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, Amtsblatt Nummer L 189 vom 18. Juli 2002, Seite 12 ("Umgebungslärmrichtlinie") ist als EG-Richtlinie schon im Hinblick auf die im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides noch nicht abgelaufene Umsetzungsfrist (siehe Artikel 14,) nicht unmittelbar wirksam und sieht zudem keine konkreten Grenzwerte vor. Die "Guidelines for Community Noise" der WHO besitzen bloßen Empfehlungscharakter und sind nicht unmittelbar anwendbar.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2005/04/0032