Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.2007

Geschäftszahl

2003/04/0079

Rechtssatz

Ein die Parteistellung genießender Nachbar ist jedenfalls berechtigt, die Unzuständigkeit der erkennenden Behörde geltend zu machen (Hinweis E VS 3. Dezember 1980, VwSlg 10317 A/1980; E 15. Oktober 1996, 96/05/0149).