Verwaltungsgerichtshof
29.06.2005
2003/04/0042
GRS wie 2002/04/0001 E 30. Juni 2004 RS 2
Erst sachverständig fundierte Feststellungen über den Charakter der erhobenen Lärmereignisse und der damit verbundenen Lärmspitzen ermöglichen eine Abklärung aus medizinischer Sicht, welche Auswirkungen diese Immissionen ihrer Art und ihrem Ausmaß nach auf den menschlichen Organismus auszuüben vermögen (Hinweis E vom 17.4.1998, Zl. 96/04/0221).