Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.2005

Geschäftszahl

2003/04/0007

Rechtssatz

Gewerbetechnische Ermittlungen gehören in Zusammenhang mit der Feststellung, ob die Genehmigungsvoraussetzungen des Paragraph 77, GewO 1994 vorliegen, nicht zum Aufgabenbereich des medizinischen Sachverständigen. Der medizinische Sachverständige kann demnach unvollständig gebliebene gewerbetechnische Ermittlungen nicht ergänzen (Hinweis E vom 25.11.1997, Zl. 95/04/0123).