Verwaltungsgerichtshof
12.09.2006
2003/03/0279
GRS wie 2004/07/0010 E 22. Dezember 2005 RS 6
Die Frage, welche Rechtslage auf eine Rechtsbeziehung anzuwenden ist, oder die Frage der Geltung einer Rechtsvorschrift kann nicht Gegenstand eines Feststellungsbescheides sein.