Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2004

Geschäftszahl

2003/03/0253

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/03/0238 E 14. November 1990 RS 2

Stammrechtssatz

Ob die Beweiswürdigung richtig in dem Sinn ist, daß die Version des Meldungslegers und nicht die Version des Lenkers und der von ihm angeführten Zeugen den Tatsachen entspricht, kann der VwGH in einem Verfahren über eine Bescheidbeschwerde nicht überprüfen (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053).