Verwaltungsgerichtshof
28.04.2004
2003/03/0009
Treten im Verfahren keine konkreten begründeten Zweifel an der Funktionsfähigkeit des verwendeten Alkomaten zu Tage, so kann eine Beiziehung eines technischen Sachverständigen zur Klärung der Funktion des Alkomaten unterbleiben vergleiche das Erkenntnis vom 23. Februar 2001, Zl. 2000/02/0142).