Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2004

Geschäftszahl

2003/02/0135

Rechtssatz

Unter einem "anhängigen grundverkehrsbehördlichen Verfahren" iSd Paragraph 37, Absatz 2, Slbg GVG 2002 ist jedes anhängige Verfahren vor einer Grundverkehrsbehörde zu verstehen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2003/02/0136