Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.10.2002

Geschäftszahl

2002/18/0064

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/18/0535 E 15. Dezember 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Die durch die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes allenfalls bewirkte Erschwerung von Kreditrückzahlungen kann nicht als erhebliche Beeinträchtigung der Lebenssituation des Fremden und seiner Familie gewertet werden (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0474).