Verwaltungsgerichtshof
24.04.2002
2002/18/0038
Das FrG 1997(insbesondere Paragraphen 8 und 10) sieht nicht vor, dass ein Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung erst dann aus dem Grund des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, legcit abgewiesen werden dürfe, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels positiv beurteilt worden seien.