Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.2002

Geschäftszahl

2002/18/0038

Rechtssatz

Das FrG 1997(insbesondere Paragraphen 8 und 10) sieht nicht vor, dass ein Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung erst dann aus dem Grund des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, legcit abgewiesen werden dürfe, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels positiv beurteilt worden seien.