Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.2002

Geschäftszahl

2002/18/0032

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0168 E 10. Mai 2000 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Entscheidung über die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes kann die Rechtmäßigkeit des Bescheides, mit dem das Aufenthaltsverbot erlassen wurde, nicht mehr überprüft werden (Hinweis E 7.7.1999, 96/18/0483, ergangen zu Paragraph 26, FrG 1993, auch für die derzeit geltende Rechtslage maßgeblich).