Verwaltungsgerichtshof
13.12.2004
2002/17/0320
Die Einholung einer Lenkerauskunft ist dann nicht mehr zulässig, wenn sie infolge Verjährung des zugrundeliegenden Tatbestandes nicht mehr einer Strafverfolgung und ebenso wenig der Abgabeneinhebung dienen kann (Hinweis E 26. Jänner 1998, 97/17/0361).