Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2002

Geschäftszahl

2002/17/0021

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/19/0068 B 14. September 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Im Bereich des Verwaltungsverfahrens kann auch Gebilden, denen nach bürgerlichem Recht keine Rechtsfähigkeit zukommt - wie z.B. "Bürgerinitiativen" ohne vereinsmäßige Organisation -, Parteifähigkeit und somit eine partielle Rechtsfähigkeit zukommen.