Verwaltungsgerichtshof
25.02.2002
2002/17/0021
GRS wie 2001/19/0068 B 14. September 2001 RS 1
Im Bereich des Verwaltungsverfahrens kann auch Gebilden, denen nach bürgerlichem Recht keine Rechtsfähigkeit zukommt - wie z.B. "Bürgerinitiativen" ohne vereinsmäßige Organisation -, Parteifähigkeit und somit eine partielle Rechtsfähigkeit zukommen.