Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.2002

Geschäftszahl

2002/16/0092

Rechtssatz

Die Stmk Landesregierung darf als Aufsichtsbehörde anstelle der Berufungsbehörde über die Steuerbefreiung von Amts wegen meritorisch nicht entscheiden, weil ihr nur eine Kassations-, nicht aber Abänderungsbefugnis zusteht.