Verwaltungsgerichtshof
24.04.2002
2002/16/0092
Die Stmk Landesregierung darf als Aufsichtsbehörde anstelle der Berufungsbehörde über die Steuerbefreiung von Amts wegen meritorisch nicht entscheiden, weil ihr nur eine Kassations-, nicht aber Abänderungsbefugnis zusteht.