Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.2007

Geschäftszahl

2002/14/0104

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/14/0014 E 16. November 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist Aufgabe der Abgabenbehörden, die von ihnen verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (Hinweis E 30. September 1987, 87/13/0006).