Verwaltungsgerichtshof
18.10.2007
2002/14/0104
GRS wie 2006/14/0014 E 16. November 2006 RS 1
Es ist Aufgabe der Abgabenbehörden, die von ihnen verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (Hinweis E 30. September 1987, 87/13/0006).