Verwaltungsgerichtshof
11.12.2002
2002/12/0264
GRS wie 95/20/0019 E 6. Februar 1996 RS 2
Paragraph 18, Absatz 2, AVG zweiter Satz ist iSd Einsatzes neuer technischer Möglichkeiten, wie zB automationsunterstützte Datenverarbeitung, zu verstehen. "Sichergestellt ist" bedeutet, daß zum Zeitpunkt der Genehmigung der Genehmigende eigenhändig einen Vorgang setzt, welcher einerseits die genehmigte Erledigung in der Zukunft jederzeit dem Genehmigenden zurechenbar und andererseits die genehmigte Erledigung faktisch unabänderlich macht. Sichergestellt bedeutet aber auch, daß im nachhinein keine Zweifel über den Genehmigungsvorgang aus dem zu beurteilenden Schriftstück entstehen dürfen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/12/0265