Verwaltungsgerichtshof
24.02.2006
2002/12/0238
GRS wie 92/12/0085 E 23. Juni 1993 RS 1
(Hier zu Paragraph 67, Absatz 2, DP/Stmk 1974.)
Eine sachlich begründete Organisationsänderung der staatlichen Verwaltung, die bewirkt, daß eine bisher von einem Beamten ausgeübte Funktion nicht mehr oder nur mehr in einer nach Art und Inhalt der damit verbundenen Tätigkeit grundlegend veränderten Form weiterbesteht, rechtfertigt als "wichtiges dienstliches Interesse" eine Versetzung iSd Paragraph 38, Absatz 2, BDG 1979 von Amts wegen.