Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2006

Geschäftszahl

2002/12/0238

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/12/0085 E 23. Juni 1993 RS 1

(Hier zu Paragraph 67, Absatz 2, DP/Stmk 1974.)

Stammrechtssatz

Eine sachlich begründete Organisationsänderung der staatlichen Verwaltung, die bewirkt, daß eine bisher von einem Beamten ausgeübte Funktion nicht mehr oder nur mehr in einer nach Art und Inhalt der damit verbundenen Tätigkeit grundlegend veränderten Form weiterbesteht, rechtfertigt als "wichtiges dienstliches Interesse" eine Versetzung iSd Paragraph 38, Absatz 2, BDG 1979 von Amts wegen.