Verwaltungsgerichtshof
24.02.2006
2002/12/0238
GRS wie 93/12/0115 E 15. Dezember 1993 RS 1
Hier nur der erste Satz.
Die Behörde hat ihre dienstlichen Maßnahmen nicht vorrangig an den Interessen der Bediensteten, sondern an den Interessen des Dienstes zu orientieren. Aus Paragraph 38, BDG 1979 kann nicht abgeleitet werden, daß die Personalplanung einer ganzen Personalgruppe im einzelnen dargelegt werden muß (Hinweis E 22.1.1987, 86/12/0146, VwSlg 12383 A/1987).