Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.2003

Geschäftszahl

2002/12/0237

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/12/0249 E 21. November 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Voraussetzung für den in Paragraph 13, Absatz eins, DVG vorgesehenen, über Paragraph 68, AVG noch hinausgehenden Eingriff in die Rechtskraft eines Bescheides ist die Kenntnis oder die hypothetische Kenntnis der Partei davon, dass der Bescheid gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Während es sich bei der "Kenntnis" um eine zu beweisende Tatsachenfrage handelt, ist die Frage der "hypothetischen Kenntnis" ausgehend von der angewendeten Vorschrift als Rechtsfrage zu betrachten. Als "zwingende gesetzliche Vorschriften" sind solche anzusehen, die der Behörde keinen Spielraum (Ermessen, unbestimmte Gesetzesbegriffe) geben, sondern eine ganz bestimmte Entscheidung verlangen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 1968, VwSlg 7478 A/1968).