Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.2006

Geschäftszahl

2002/12/0211

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/12/0202 E 29. September 1999 RS 2

(Hier zu den in Paragraph 28, Absatz 5, UOG 1993 genannten Kriterien)

Stammrechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf für die wissenschaftlichen Leistungen eines Universitätsassistenten keinesfalls eine im Allgemeinen einer Habilitation entsprechende Leistung gefordert werden; rein formal kann bei der Prüfung der wissenschaftlichen Leistungen jedoch auf die im Paragraph 36, Absatz 3, UOG (1975)für die Habilitation geltenden Kriterien (nämlich a) methodisch einwandfreie Durchführung, b) neue wissenschaftliche Ergebnisse, c) wissenschaftliche Beherrschung und Fähigkeit zur Förderung des Faches) zurückgegriffen werden (Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0134).