Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2003

Geschäftszahl

2002/12/0109

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es sich bei einem im Definitivstellungsverfahren als Gutachter herangezogenen Universitätsprofessor um einen Amtssachverständigen handelt.