Verwaltungsgerichtshof
29.04.2003
2002/11/0252
GRS wie 99/02/0219 E 31. März 2000 RS 1
Durch Streß kann keine gravierende psychische Ausnahmesituation angenommen werden, die das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen würde (hier: Beatmung des Alkomaten; Hinweis E 18.2.1997, 96/11/0089).