Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.2003

Geschäftszahl

2002/11/0252

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/02/0219 E 31. März 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Durch Streß kann keine gravierende psychische Ausnahmesituation angenommen werden, die das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen würde (hier: Beatmung des Alkomaten; Hinweis E 18.2.1997, 96/11/0089).